ESD-Schutzzone
21.02.2013 09:42
EPA Schutzzone - ESD Schutz
Hallo,
ich benötige Ihre Meinung dazu!!
Ich beschreibe mal kurz die Montage :
Wir bekommen eine Platine kpl. vergossen in einem isolierenden Kunststoff Gehäuse zugeliefert mit offenen Steckkontakten, jeder Kontakt ist gegen ESD Schädigung bis 8KV abgesichert sowie das Gehäuse bis 15KV. Die Platine hat keine Verbindung mit dem Gehäuse.
Das Produkt wird in einem Pappkarton angeliefert, in keinem Shield Beutel oder mit einer ableitfähigen Schutzkappe.
Ein magnetisiertes Metall wird im Anschluss in dem vergossenen Gehäuse verpresst.
Danach wird das fertige Produkt geprüft, wenn i.O., dann wird es verpackt.
Meine Fragen dazu:
- Würden Sie, ab der Zuführung der Elektronik die Arbeitsplätze als
EPA-Zone auslegen?
- Könnte das Magnetfeld beim einpressen Schädigungen verursachen
(ESD)?
- Könnte es durch das Handhaben der Person nicht durch das berühren
der Steckkontakte, sondern durch umfassen des Kunststoffes zu
Schädigungen kommen?
- Sehen Sie bei dem Produkt ESD Schädigungen außer durch den offenen
Steckkontakt???
- Wie müsste die Verpackung vom Zulieferer aussehen?
- Wie müsste es weiter nach der Endprüfung verpackt werden?
Vielen Dank für Ihre Antworten! Danke!!
21.02.2013 10:28
Re: EPA Schutzzone - ESD Schutz
Hallo
Die grundlegende Frage ist, ist das Produkt bei Anlieferung ein ESDS (=ESD empfindliches Bauelement) im Sinne der Norm oder nicht.
Entscheidend ist, ob es zu einem Kontakt und zur Entladung von einem geladenen Objekt (z.B. Personen, Geräte) in das Bauelement kommen kann.
Das ist jetzt eine subjektive Entscheidung und hier meine Meinung:
Falls die Steckkontakte sehr gut zugänglich sind und es schnell zum Kontakt zwischen aufladbaren Objekten kommen kann, z.B. bauchnahe Arbeiten am Fleecepullover, Walkingtest zeigt höhe Personenaufladungen, … dann würde ich das Produkt als ESDS definieren.
Für das ESDS gilt: ESD-Schutzzone ab Auspacken, Anlieferung in Shiedlingverpackung, ESD-Schuhe /Boden, HGB, ESD-Mantel, …
Andererseits, falls die Steckkontakte etwas geschützt sind und der MA unnötigen Kontakt vermeiden kann, dann könnte man das Produkt als Nicht-ESDS definieren. Dazu könnte man es als endgeprüftes und verschlossenes Endgerät bezeichnen inkl. ESD/EMV-Prüfung gemäß EN 61000-4-2 (4 kV-Kontakt und 8 kV-Luft ESD-Stresstest). Und keine der ESD-Maßnahmen wäre notwendig … dennoch ein HGB wäre nie verkehrt.
Wg. „Magnetfeld“ sehe ich keine Gefahr, sofern es nicht die schützende Vergussmasse durchbricht und einen direkten Kontakt zum ESDS ermöglicht.
Wg. „Umfassen des Kunststoffes“ sehe ich auch kein Problem. Durch Kontakt entsteht zwar ein E-Feld auf der Oberfläche der Vergussmasse, jedoch nachdem Kunststoff isoliert, bleibt das Potential nur an der Kontaktfläche bestehen und wird auch nicht in das Innere (an das ESDS)abgeleitet bzw. weitergeben.
Wg. „sehe ich ESD-Risiken“ …. Ja, durch ESD-Vorschädigungen. D.h wenn die Prozesse bis zum Vergießen ein ESD-Risiko aufweisen, besteht die Gefahr, dass das Produkt bei der geringsten Belastung oder einfach nach einem gewissen Zeitraum nachträglich ausfallen kann. Der Lieferant sollte überprüft werden. Empfehlung ESD-Begehung nachweisliche ESD-Schulungen usw.
Wg. „Verpackung“ abhängig ob ESDS oder nicht. Als ESDS nur in Shielding oder Conductivebox mit Deckel … Als Nicht-ESDS egal, würde aber die Kontakte schützen falls offen zugänglich.
P.S. ESD Schutzschaltungen bieten einen gegrenzten Schutz und je nach Höhe des ESD-Impulses und nach Häufigkeit der Impulse fällt die Schaltung irgendwann aus.
Schöne Grüsse
vom ESD-Coach